Honorarübersicht
Lerntherapie
Ganzheitliche Lerntherapie findet immer im Einzelsetting statt. Ich biete Dyskalkulie- und Legasthenietherapie an sowie Therapie bei Lese-Rechtschreib- oder Rechenschwierigkeiten.
Erstgespräch
(45 Min.)
50 €
Kind mit Eltern bzw. einem Elternteil
Einzelstunde
(45 Min.)
70 €
Inkl. Vor- und Nachbereitung, kurze Eltern- und Lehrergespräche sowie Arbeitsmaterialien.
In der Regel muss bei einer erfolgreichen Lerntherapie mit einer Dauer von mind. 6-9 Monaten gerechnet werden, wenn die Lerntherapie wöchentlich stattfindet.
Coaching
Coaching kann im Rahmen eines Life-Coachings, eines Familiencoachings oder eines Lerncoachings stattfinden, wobei die Coachingarten ineinander übergehen können.
Einzelcoaching
(60 Min.)
80 €
Familiencoaching
(60 Min.)
100 €
Die Stundenhonorare enthalten gemäß §19 UStG keine Mehrwertsteuer.
Absagen
Eine Therapie- oder Coaching-Stunde kann in begründeten Fällen 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin kostenlos verschoben oder abgesagt werden. Andernfalls werde ich die ganze Stunde berechnen.
Kostenübernahme
Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine Lerntherapie in der Regel nicht.
Die Rechenstörung oder Dyskalkulie ist in der ICD-10-Klassifikation der Weltgesundheitsorganisation (WHO) neben der Lese- und Rechtschreibschwäche (Legasthenie) als eine umschriebene Teilleistungsstörung gelistet.
Die Kostenübernahme einer Lerntherapie durch das Jugendamt erfolgt unter der Voraussetzung, dass bei deinem Kind zum einen eine Teilleistungsstörung nach ICD-10 diagnostiziert wird und zum anderen durch die Teilleistungsstörung bedingt eine „seelische Behinderung“ vorliegt oder zu erwarten wäre (siehe SGB VIII § 35a Abs. 1).
Um dies festzustellen oder zu beurteilen, holt sich das Jugendamt ein Gutachten von einem Arzt für Kinder- & Jugendpsychiatrie oder von einem Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut oder der Schulpsychologie ein.
Grundlage des Gutachtens ist in jedem Fall eine ausführliche Diagnostik (standardisierte Intelligenzdiagnostik & standardisierte Diagnostik im Bereich der mathematischen Grundfertigkeiten und ausführliche Anamnese) sowie die Stellungnahme der Schule (erfolgloser Förderunterricht).
Für die Kostenübernahme muss eine Teilleistungsstörung nach ICD-10 (umschriebene Entwicklungsstörungen schulischer Fertigkeiten) diagnostiziert werden. Ein rechenschwaches Kind müsste die Diagnose „Dyskalkulie/Rechenstörung: F81.2“ erhalten. Die Lerntherapie stellt dann die Eingliederungshilfe dar, um die seelische Bedrohung ihres Kindes abzuwenden oder zu verhindern und ihm die gesellschaftliche Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen.
Adäquat gilt dies für die Diagnose „Legasthenie/Lese-Rechtschreibstörung: F81.0“.
Eine Jugendamtszulassung besitze ich nicht. Daher können bei mir keine Kosten übernommen werden, d.h. die Therapie muss bei mir ausschließlich privat bezahlt werden.

Lerntherapie & Coaching
Anne Binder
Fichtenweg 7
73760 Ostfildern (Ruit)
Telefon: 0178 6522894
E-Mail: [email protected]